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   BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53   

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BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53 (https://dejure.org/1953,1893)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1953 - IV ZR 133/53 (https://dejure.org/1953,1893)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 133/53 (https://dejure.org/1953,1893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1954, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.10.1904 - IV 97/04

    Anfechtung aus § 2079 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53
    In RGZ 59, 60 führt es aus, daß die Beweispflicht (für die Voraussetzungen des § 2079 Satz 2) dahin gehe, "daß der Erblasser, auch wenn er bei Errichtung der letztwilligen Verfügung gewußt hätte, es werde später noch eine Person pflichtteilsberechtigt werden, dennoch wie geschehen, den Pflichtteilsberechtigten nicht hätte bedenken wollen." Wenn das Reichsgericht dann weiter ausführt, daß für die Feststellung dieser allein maßgebenden persönlichen Willensmeinung des Erblassers nicht nur die begleitenden, sondern auch die nachfolgenden Umstände in Betracht zu ziehen seien, so darf dabei nicht übersehen werden, daß die maßgebende Willensmeinung eben die für die Zeit der Testamentserrichtung anzunehmende - selbstverständlich nur hypothetische - Meinung ist.
  • BGH, 10.05.1951 - IV ZR 12/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53
    Der erkennende Senat hat zu dieser Frage bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1951 - IV ZR 12/50 - (LM § 1960 BGB Nr. 1) Stellung genommen und sie bejaht.
  • KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines

    1912 Nr. 117 S. 133 f.; BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 133/53, LM § 2079 Nr. 1; BGH, Urteil vom 13.5.1981 - IVa ZR 171/80, NJW 1981, 1735 Rn. 14 ff. Palandt-Weidlich a.a.O § 2079 Rn. 5; Staudinger-Otte (2013) BGB, § 2079 Rn 11; Münchener Kommentar-Leipold, BGB, 7. Auflage § 2017, Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage, ob der Erblasser auch bei Kenntnis des Hinzutretens künftiger Pflichtteilsberechtigter so testiert hätte, ist der Zeitpunkt der Errichtung des angefochtenen Testaments (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 133/53, Rn. 11, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1995 - 20 W 21/95

    Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten -

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  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80

    Voraussetzungen des Erbersatzanspruchs

    Wenn die Revision demgegenüber auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Nichtehelichengesetzes (1. Juli 1970) hinaus will, dann setzt sie sich in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage (Urteil vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 133/53 - LM BGB § 2079 Nr. 1), von der abzugehen kein Anlaß besteht.
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es auf den zu ermittelnden hypothetischen Villen des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung an (BGH LM § 2079 Nr. 1 = DNotZ 1954, 272; BayObLGZ 1971, 147/151 m.Nachw.).
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